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AGB

Stand: 28. Juli  2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen: "Elevate Living" (nachfolgend "Elevate Living" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) im Zusammenhang mit der Verwaltung und Automatisierung von Ferienimmobilien.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Elevate Living und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Ferienimmobilienverwaltung und -automatisierung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Elevate Living stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Elevate Living durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertragsformulars erfolgen. Elevate Living behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3 Änderungen der AGB

Elevate Living behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Elevate Living in der Mitteilung besonders hinweisen.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Ferienimmobilienverwaltung und -automatisierung gemäß dem vom Auftraggeber gewählten Servicepaket oder einzelner Leistung und der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Diese können je nach Unterkunft und Möglichkeiten der jeweiligen Örtlichkeit variieren. Es kann zu Änderungen der Leistung kommen, sofern die Immobilie für die jeweilige Leistung nicht geeignet ist. Die Leistungen können je nach Immobilie und dortigen Möglichkeiten variieren. Es kann zu Änderungen der jeweiligen Leistungen kommen, sofern sie nicht umsetzbar sind. 

2.2 Immobilienobjekt

Die Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag bezeichnete(n) Immobilie(n) des Auftraggebers. Für jede weitere Immobilie ist ein separater Vertrag abzuschließen.

2.3 Vertragslaufzeit

Ist eine monatliche Leistung und keine einzelne Leistung gebucht, so entsteht hieraus ein bindender Vertrag. Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Leistungsumfang
3.1 Servicepakete

Elevate Living bietet verschiedene Servicepakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang oder einzeln buchbare Leistungen an. Der genaue Leistungsumfang des vom Auftraggeber gewählten Servicepakets ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Der Leistungsumfang wird vorher mit dem Auftraggeber besprochen und an die Immobilie individuell innerhalb des gebuchten Paketes angepasst.

3.2 Zusatzleistungen

Elevate Living kann auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erbringen, die nicht im gewählten Servicepaket enthalten sind. Diese Zusatzleistungen werden gesondert berechnet und bedürfen einer separaten Vereinbarung.

3.3 Einrichtung und Installation

Die Einrichtung und Installation der für die Automatisierung erforderlichen Hard- und Software erfolgt durch Elevate Living oder durch von Elevate Living beauftragte Dritte. Elevate Living nutzt teilweise externe Dienstleister zur Erbringung der gebuchten Dienstleistung. Hier wird lediglich zum externen Dienstleister vermittelt. Der Auftraggeber schließt mit dem externen Dienstleister keinen extra Vertrag ab. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zur Immobilie zu ermöglichen und die notwendigen Voraussetzungen für die Installation oder eventuelle Wartungen zu schaffen. Hierbei ist eine Kommunikation mit Elevate Living ausschlaggebend.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise

Die Preise für die Servicepakete und Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und Angebot von Elevate Living. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Einrichtungsgebühr

Für die erstmalige Einrichtung und Installation wird eine einmalige Einrichtungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem gewählten Leistung richtet. Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig und wird vor Beginn der Einrichtungsarbeiten in Rechnung gestellt. 

Die im Leistungspaket enthaltene Hardware wird mit der Einrichtungsgebühr berechnet und ist nach Einbau Eigentum des Auftraggebers. Für Gewährleistungsansprüche ist der Hardwarehersteller im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuständig. 

4.3 Monatliche Servicegebühr

Sofern ein Monatliches Paket und keine Einzelleistung gebucht wurde, so richtet sich die monatliche Servicegebühr nach dem vereinbarten Angebot und ist jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung. 

4.4 Entfernungspauschale

Bei einer Entfernung von mehr als 50 km zwischen dem Sitz von Elevate Living (70825 Korntal-Münchingen) und der zu verwaltenden Ferienunterkunft behält sich Elevate Living vor, eine einmalige Entfernungspauschale für die Einrichtung und für notwendige Vor-Ort-Termine zu erheben. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Entfernung und wird dem Auftraggeber im Angebot vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

4.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Elevate Living berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Elevate Living berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

4.6 Preisanpassungen

Elevate Living behält sich vor, die Preise für die Servicepakete und einzelnen Leistungen anzupassen. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

5. Stornierungsbedingungen
5.1 Stornierung vor Einrichtungsbeginn

Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber vor Beginn der Einrichtungsarbeiten wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der Einrichtungsgebühr fällig. Kann der Auftragnehmer widererwartend keine Serviceleistung erbringen, so bekommt der Auftraggeber die gesamte Einrichtungsgebühr erstattet und der Vertrag wird ohne Kündigungsfrist widerrufen. 

5.2 Stornierung während der Einrichtung

Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber während der Einrichtungsarbeiten wird die volle Einrichtungsgebühr fällig, zuzüglich der Kosten für bereits installierte Hardware und erbrachte Leistungen.

5.3 Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit

Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Servicegebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bestehen.

5.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.

6. Haftung
6.1 Haftungsumfang

Elevate Living haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Elevate Living, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Elevate Living, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2 Haftungsbeschränkung

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Elevate Living nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag der jährlichen Servicegebühr.

6.3 Haftungsausschluss

Eine weitergehende Haftung von Elevate Living besteht nicht. Insbesondere haftet Elevate Living nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

6.4 Höhere Gewalt

Elevate Living haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Drittanbietern eintreten.

6.5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Elevate Living bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen angemessen zu unterstützen und insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist die Haftung von Elevate Living ausgeschlossen, soweit Elevate Living aufgrund der unterlassenen oder unzureichenden Mitwirkung die Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen konnte.

6.6 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers von den anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz
7.1 Datenschutzbestimmungen

Elevate Living erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Gäste nur, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

7.2 Datenübermittlung an Dritte

Elevate Living ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist (z.B. an Reinigungsunternehmen, Handwerker, Schlüsseldienste). Die Dritten sind verpflichtet, die Daten ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden und nach Abschluss der Leistungserbringung zu löschen.

7.3 Datensicherheit

Elevate Living trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Veränderung, Verbreitung oder Vernichtung zu schützen.

7.4 Auskunftsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Auskunft wird schriftlich erteilt und ist kostenlos.

7.5 Löschung von Daten

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und seiner Gäste gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Elevate Living und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

8.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Das Schriftformerfordernis kann auch durch die Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt werden.

8.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

8.5 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung ist der deutsche Text maßgeblich.

Elevate Living
Friederichstraße 50
70825 Korntal
Deutschland

Telefon: +49 (0) 177 149 450 7
E-Mail: kontakt@elevate-living.de
Inhaber: Tim Herrmann, Janina Falk

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